Häufig gestellte Fragen

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  • Wer kann eine Mutter-/Vater-Kind-Kur beantragen?

    Grundsätzlich alle Mütter und Väter, die Kinder erziehen und deren
    Ärztin oder Arzt die Notwendigkeit einer Vorsorge- oder Rehabilitations-
    maßnahme attestiert hat. Dabei geht es um Ihre gesundheitliche Situation und Ihre Lebensumstände.

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  • Wann ist eine Mutter-/Vater-Kind-Maßnahme sinnvoll?

    Wenn das Kind ebenfalls kurbedürftig ist;
    wenn aufgrund der familiären Situation eine Trennung des Kindes vom Elternteil unzumutbar ist;
    wenn es einen Zusammenhang zwischen Mütter-/Väter- und Kindergesundheit gibt;
    wenn das Kind während des Kuraufenthaltes zu Hause nicht versorgt werden kann.

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  • Wie stelle ich den Kurantrag?

    Das notwendige Attestformular für Ihren Kurantrag, das Selbstauskunfts-formular für Sie und Ihr Kind und die Einverständniserklärung schicken wir Ihnen gerne zu oder Sie nutzen die Möglichkeit die Formulare im Downloadbereich herunter zu laden.

    Wir helfen Ihnen bei anfallenden Formalitäten sowie beim Ausfüllen des Kurantrages und reichen Ihre Unterlagen bei der Krankenkasse zur Bewilligung ein.

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  • Was schreibe ich in den Selbstauskunftsbogen?

    Es gibt Lebensumstände, die sehr belastend sind und Einfluss auf die eigene Gesundheit haben. Dies können Partnerschafts- oder Erziehungs-
    probleme sein, Trauerfälle, Pflege von Angehörigen, Sorgen um den Arbeitsplatz oder dessen Verlust, finanzielle Sorgen oder andere Dinge. Es ist für die Beurteilung des Kurantrages wichtig, dass diese sogenannten Kontextfaktoren wie auch die selbstfinanzierten, gesundheitsfördernden Aktivitäten aufgelistet werden.

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  • Was macht meine Ärztin/mein Arzt?

    Mit den Attestformularen gehen Sie zu Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt. Sie schildern Ihre gesundheitliche Situation, die momentanen Lebensum-
    stände und Ihre Motivation für eine Mutter-/Vater-Kind-Kur. Überlegen Sie sich im Vorfeld: „Was macht mich krank?” Die Ärztin oder der Arzt füllt die Attestformulare aus, die Sie anschließend mit der Einver-
    ständniserklärung und dem Selbstauskunftsbogen an unsere zentrale Kurberatungsstelle zurücksenden. Wir übernehmen dann alle weiteren Antragsformalitäten für Sie.

    AWO vita gGmbH
    Körtingsdorferweg 8
    30455 Hannover

    Tel: 0511-4952247

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  • Wer entscheidet über den Kurantrag?

    Über Ihren Kurantrag entscheidet immer Ihre Krankenkasse. Grundlage für die Entscheidung ist eine Empfehlung des Medizinischen Dienstes. Sie können Widerspruch einlegen, wenn Ihr Kurantrag abgelehnt wurde. Dabei unterstützen wir Sie.

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  • Kann ich mir die Kur finanziell leisten?

    Die Krankenkassen tragen die vollen Kosten der Kur. Sie selbst zahlen die gesetzlich festgelegte Zuzahlung von 10,- Euro pro Tag. Die gesetzliche Zuzahlungsgrenze liegt bei 2% bzw. 1% (bei chronischen Erkrankungen) des Jahreseinkommens. Kinder sind zuzahlungsfrei. Sollten Sie keine Befreiung erhalten und Ihnen die Zuzahlung nicht möglich sein, so wenden Sie sich an uns. Je nach Ihrer finanziellen Situation können wir Sie gegebenenfalls mit Spendengeldern unterstützen.

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  • Muss ich für die Kur Urlaub nehmen?

    Nach §10 Bundesurlaubsgesetz werden Sie vom Arbeitsgeber freigestellt und es erfolgt keine Lohnkürzung.

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