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Antrag stellen

Der Weg zu uns


 


Jede Kur ist anders und wird individuell auf Ihre Bedürfnisse abgestimmt. Der Weg zur Kur ist aber im Wesentlichen immer gleich.

Wer kann eine Mutter-/Vater-Kind-Kur beantragen?

Grundsätzlich alle Mütter und Väter, die Kinder erziehen und deren
Ärztin oder Arzt die Notwendigkeit einer Vorsorge- oder Rehabilitations-
maßnahme attestiert hat. Dabei geht es um Ihre gesundheitliche Situation und Ihre Lebensumstände.

Wann ist eine Mutter-/Vater-Kind-Maßnahme sinnvoll?
Wenn der Grad meiner Erschöpfung mich im Alltag sehr einschränkt.
Wenn es einen Zusammenhang zwischen Mütter-/Väter- und Kindergesundheit gibt;
Wenn aufgrund der familiären Situation eine Trennung des Kindes vom Elternteil unzumutbar ist;
Wenn das Kind während des Kuraufenthaltes zu Hause nicht versorgt werden kann.
Wenn das Kind ebenfalls kurbedürftig ist;

Wie stelle ich den Kurantrag?
Sie beraten sich mit Ihrer Hausärztin / Hausarzt. Überlegen Sie sich im Vorfeld: ‚Was macht
mich krank?” Das notwendige Antragsformular füllt Ihre Ärztin / Ihr Arzt mit Ihnen aus. Sie
leiten es anschließend an Ihre Krankenkasse weiter.

Oder Sie suchen eine vom Müttergenesungswerk anerkannte Kurberatungsstelle auf.
Dies finden Sie unter:

awo-gesundsheitsservice
awo.org/mutter-vater-kind-kuren
muettergenesungswerk.de

Wer entscheidet über den Kurantrag?
Über Ihren Kurantrag entscheidet immer Ihre Krankenkasse. Grundlage für die Entscheidung ist eine Empfehlung des Medizinischen Dienstes. Sie können Widerspruch einlegen, wenn Ihr Kurantrag abgelehnt wurde. Dabei unterstützen wir Sie.

Kann ich mir die Kur finanziell leisten?
Die Krankenkassen tragen die vollen Kosten der Kur. Sie selbst zahlen die gesetzlich festgelegte Zuzahlung von 10,- Euro pro Tag. Die gesetzliche Zuzahlungsgrenze liegt bei 2% bzw. 1% (bei chronischen Erkrankungen) des Jahreseinkommens. Kinder sind zuzahlungsfrei. Sollten Sie keine Befreiung erhalten und Ihnen die Zuzahlung nicht möglich sein, so wenden Sie sich an uns. Je nach Ihrer finanziellen Situation können wir Sie gegebenenfalls mit Spendengeldern unterstützen.

Muss ich für die Kur Urlaub nehmen?
Nach §10 Bundesurlaubsgesetz werden Sie vom Arbeitsgeber freigestellt und es erfolgt keine Lohnkürzung.


 


Muster-Antragsformulare zum Download:


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